Wort davor: Laußer
Lausterer
Wortklasse: Maskulinum
vgl.
Achtleute (I),
Anweiser (II),
Aufloser,
Bewahrer (III),
Horcher,
Hörer (I),
Loser,
Steuerer,
Warner.
Wortbildungshinweis: zu
laustern (III).
Lausterer (I)
Erklärung:
heimlicher Horcher.
- Datierung: 2. Drittel 13. Jh.
Fundstelle: NGesAbenteuer 25
- Datierung: 1632
Fundstelle: Kilian s.v.
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 1091
Lausterer (II)
Erklärung:
Person bei Gericht.
Lausterer (II 1)
Erklärung:
Vertreter der Obrigkeit als beobachtendes Mitglied des Gerichts.
- Belegtext:
da an gerichte saßen ... H.R. schultheiße desselben gerichtes, H.B. ein lusterer ader horer, als er da benant wart, ... [u. 6 benannte] scheffene
Datierung: 1387
Fundstelle: ArchUFrk. 19, 1 (1866) 178
[weitere Angaben: ebd. 180]
- Datierung: 1570
Fundstelle: ArchUFrk. 23 (1875/76) 415
- Belegtext:
darinn [Kampfkreis] soll niemands sein, dann die lusterer, vnnd kraiswartten
Datierung: oJ. (1447?)
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
J.G. Estor,Auserl. kl. Schr. II (2Gießen 1746) 279
- Region/Autor/Textsorte:
Aschaffenburg (Region)
Fundstelle: GrW. VI 395
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Lausterer (II 2)
Erklärung:
Berater, Rechtsbeistand einer Partei.
- Belegtext:
wen zween man am rechten thädigen wollen, so soll ietlicher selb dritt zu gericht gehn mit einem vorsprechen und mit eym lüsterer und soll einem ietlichen zu lohn geben ein schillingh pfenningh
Datierung: 2. Hälfte 16. Jh.
Fundstelle: PfälzW. I 202
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
welcher alhie zue M. der herrn gerichts brauch will, der mag kommen sambt dritt zue gericht mit wehrhafter handt, er selbst vnd ein fürsprach mit einem lüsterer
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz
Fundstelle: Maurer,Fronhöfe III 567
Wort danach: laustern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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