Wort davor: lausen
Läusezoll
Wortklasse: Maskulinum
Läusezoll (I)
Erklärung:
das vom König verliehene Recht, von den Bürgern Frankfurts, die auf Bänken vor den Häusern und in Fensterauslagen während der Herbstmesse öffentlich Waren feilbieten, eine kleine Abgabe
zu erheben; die Abgabe selbst; der Zoll, später auch auf die Frühjahrsmesse gelegt, wird 1848 aufgehoben.
- Belegtext:
diese nachgeschriebene lehen, die von vnß vnd dem reiche zu lehen ruren, ... einen zolle in der alten meeße genandt der luese zolle
Datierung: 1417
J .H. Tabor, Vertheidigtes Kayserliches Eigenthum ... des altbelehnten Vasallen vor jedem neuern Besitzer ... (o.O. 1775) 81
- Datierung: 1420
Fundstelle: ArchFrankfG. 2, 7 (1855) 162
- Datierung: 1440
Fundstelle: Scharff,Dreieich 70
- Datierung: 1612
Fundstelle: VeröfflFrankf. VII 2 S. 458
- Datierung: 1612/13
Fundstelle: VeröfflFrankf. VII 2 S. 503
- Belegtext:
leuß-zoll: wird auch der kleine zoll genant, wird gehoben ... in der zahl-woche, beyder messen, von allen die einen offenen krahm haben, durch die deputirten hn. von der dritten
banck, welche auf der recheney sitzen, mit zuziehung des kellers auf dem Roemer
Datierung: 1734
A.A .v. Lersner, Chronica der ... Reichs- ... Stadt Franckfurth am Mayn II (Frankfurt 1734) 551
Läusezoll (II)
Erklärung:
volkstüml. Bez. für den landesfürstl. Zoll auf den Verkauf v. gebrauchter Kleidung.
Wort danach: laußen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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