Wort davor: lausen

Läusezoll
Wortklasse: Maskulinum

Läusezoll (I)
Erklärung: das vom König verliehene Recht, von den Bürgern Frankfurts, die auf Bänken vor den Häusern und in Fensterauslagen während der Herbstmesse öffentlich Waren feilbieten, eine kleine Abgabe zu erheben; die Abgabe selbst; der Zoll, später auch auf die Frühjahrsmesse gelegt, wird 1848 aufgehoben.

Läusezoll (II)
Erklärung: volkstüml. Bez. für den landesfürstl. Zoll auf den Verkauf v. gebrauchter Kleidung.

Wort danach: laußen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten