Wort davor: Lauft

läuftig
Wortklasse: Adjektiv

läuftig (I)
Erklärung: läufig (II), kundig.

läuftig (II)
Erklärung: wie landesläufig (I).
läuftig (III)
Erklärung: angemessen, den Zeitverhältnissen oder einer Handelsabrede entsprechend.
vgl. 1Lauf (II 2), 1Lauf (II 7).
läuftig (IV)
Erklärung: von Münzen: gangbar, gebräuchlich.
vgl. läufig (I).
läuftig (V)
Erklärung: im Registraturwesen: noch nicht archiviert, dem laufenden Geschäftsbetrieb zugeordnet.

Wort danach: Laufzettel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten