Wort davor: Läufling

Laufpaß
Wortklasse: Maskulinum

Laufpaß (I)
Erklärung: Ausweis der auf Zeit beurlaubten Militärpersonen.
vgl. Laufzettel (II).

Laufpaß (II)
Erklärung: Passierschein für Reisende, teils Begleitzettel überwachter Personen (mit genauer Angabe von Route und Datum), teils ein Bettelausweis.
vgl. Laufzettel (IV).
Laufpaß (III)
Erklärung: übertragen; einem den L. geben uä. jemanden aus einem Dienstverhältnis entlassen, seit Ende 18. Jh., vgl. Kluge21 427, DWB. VI 333.
vgl. Laufzettel (V).

Wort danach: Laufregel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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