Wort davor: Läufling
Laufpaß
Wortklasse: Maskulinum
Laufpaß (I)
Erklärung:
Ausweis der auf Zeit beurlaubten Militärpersonen.
vgl.
Laufzettel (II).
- Belegtext:
sollen ... alle diese verabschiedete, reducirte, und mit lauff-paessen versehene leute unter jeglichen orts ordentlichen obrigkeit, wo sie sich niedergelassen und aufhalten, ihr forum personale haben
Datierung: 1739
Fundstelle: HessSamml. IV 581
- Datierung: 1740
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 48
- Datierung: 1771
Fundstelle: Zincke,KriegsRGel. 47f.
Faksimile
Laufpaß (II)
Erklärung:
Passierschein für Reisende, teils Begleitzettel überwachter Personen (mit genauer Angabe von Route und Datum), teils ein Bettelausweis.
vgl.
Laufzettel (IV).
Laufpaß (III)
Erklärung:
übertragen; einem den L. geben uä. jemanden aus einem Dienstverhältnis entlassen, seit Ende 18. Jh., vgl. Kluge21
427, DWB. VI 333.
vgl.
Laufzettel (V).
Wort danach: Laufregel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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