Wort davor: Lauffron

Laufgeld
Wortklasse: Neutrum

Laufgeld (I)
Erklärung: Handgeld (V) auf e. Dienstvertrag.

Laufgeld (I 1)
Erklärung: Anwerbe- und Zehrgeld eines Fußsoldaten für den Weg zur Musterung.
vgl. Antrittgeld, 2Lauf.

Laufgeld (I 2)
Erklärung: auf das Zivilleben übtr.: Reisegeld eines z. Dienst verpflichteten auswärtigen Arbeiters oder Künstlers; Wegzehrung für unerwünschte Bittsteller.
Laufgeld (II)
Erklärung: landesfürstl. Steuer.
Laufgeld (III)
Erklärung: Gebühr für die Bemühungen eines amtlichen Boten; auch Akzidens für Forstbeamte.
Laufgeld (IV)
Erklärung: Ablösegeld für den Frondienst des Botenlaufens.
vgl. laufen (A I 2).
Laufgeld (V)
Erklärung: Bed.? offene Steuerschuld?

Wort danach: läufig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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