Wort davor: Lauchzehnt(e)
laudieren
Wortklasse: Verb
laudieren (I)
Erklärung:
urteilen.
sprachliche Erläuterung:
aus mlat. laudum 'Urteilsspruch'.
- Belegtext:
wir auff all der partheien schriftlich unnd mundlich furtreg, khundtschafften, brief und ander ihr darthune notturft sollen erkhennen, sprechen unnd laudiren
Datierung: 1585
Fundstelle: RQbayerSchwaben I 73
laudieren (II)
Erklärung:
das Laudemium (Handänderungsgebühr) entrichten.
Wort danach: 1Lauer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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