Wort davor: Laubenzins

(Lauber)
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Gläubiger.
vgl. Glauber.
Wortbildungshinweis: zu 3Laube (I).

Wort danach: Laub(er)huhn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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