Lauben(s)recht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Recht des Laubenherrn, in einer (Verkaufs-) 2Laube (I 2) Handel zu treiben.
Wort danach: Laubenrechtsfreiheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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