Wort davor: Lastgebung

Lastgeld
Wortklasse: Neutrum

Lastgeld (I)
Wortbildungshinweis: zu Last (I).

Lastgeld (I 1)
Erklärung: nach der Befrachtung eines Schiffes erhobene Abgabe.
vgl. Last(en)zoll.

Lastgeld (I 2)
Erklärung: nach dem Tonnenmaß des gegrabenen Torfs berechneter Legeschatz (I).
Lastgeld (I 3)
Erklärung: nach der Last (I) Bier berechnete Abgabe.
Lastgeld (II)
Erklärung: für die Genehmigung eines Schiffsbaues in einer Hamburger Werft im Auftrag einem Fremden von der Stadt erhobene Gebühr.
Lastgeld (III)
Erklärung: Gebühr für die Benutzung eines Bordings.
Lastgeld (IV)
Erklärung: wie Freikaufsgeld.
Lastgeld (V)
Erklärung: (Verpflegungs)Aufwand für eine ländliche Hilfskraft?

Wort danach: lastig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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