Wort davor: Lastgebung
Lastgeld
Wortklasse: Neutrum
Lastgeld (I)
Wortbildungshinweis: zu
Last (I).
Lastgeld (I 1)
Erklärung:
nach der Befrachtung eines Schiffes erhobene Abgabe.
vgl.
Last(en)zoll.
Lastgeld (I 2)
Erklärung:
nach dem Tonnenmaß des gegrabenen Torfs berechneter Legeschatz (I).
Lastgeld (I 3)
Erklärung:
nach der Last (I) Bier berechnete Abgabe.
Lastgeld (II)
Erklärung:
für die Genehmigung eines Schiffsbaues in einer Hamburger Werft im Auftrag einem Fremden von der Stadt erhobene Gebühr.
Lastgeld (III)
Erklärung:
Gebühr für die Benutzung eines Bordings.
Lastgeld (IV)
Erklärung:
wie Freikaufsgeld.
Lastgeld (V)
Erklärung:
(Verpflegungs)Aufwand für eine ländliche Hilfskraft?
Wort danach: lastig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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