Wort davor: Lasterstecken
Lasterstein, Lästerstein
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Schandstein.
Lasterstein (I)
Erklärung:
meist über die Schultern gehängter Stein (oft in Form zweier durch eine Kette verbundener Steine), mit dem der (insb. weibl.) Rechtsbrecher an einem öffentlichen Platz aufgestellt oder im Ort herumgeführt wird.
- Belegtext:
welch froew ouch iemant misshandlot mit schelten oder mit ander fraeflin werk, die veruallet soelicher fraeflin, das sy den lasterstain tragen sol von ainem stattor bitz ze dem andern
Datierung: 1396
Fundstelle: MemmingenStR. 279
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1465
I. Vetter, Geschicht-Büchlein d. Stadt Stein, hg. F. Stein (1904) 155
- Datierung: 1481
Fundstelle: SchweizId. XI 847
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1503
Fundstelle: FürstenbUB. VII 373
- Datierung: 1526
Fundstelle: KaiserstuhlStR. 77
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1526
Fundstelle: SchweizId. XI 848
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
ain yeder eebrecher, so zum ersten mal ... in thurn ... eingezogen, vier wochen dar in erhalten vnd mit wasser vnd brot gespeisset, aber zu vier sontagen herausser gelassen vnd die zwen lasterstain,
so bey ainer yeden kirchen hangen sollen, drey mall vmb die kirchen zetragen, yedes mall biß zu endung der vier wochen widerumb eingelegt werde
Datierung: 1563
[J .G. Faber,] Stoff für d. künftigen Verfasser e. pfalzzweybr. Kirchengeschichte ... 2. Lfg. (Frankfurt u. Leipzig 1792) 127
- Datierung: 1574
Fundstelle: Schuhmann,Scharfrichter 106
- Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz-Neuburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIII 182
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[d. lästerlichen Schwörer] sollen für einen jeden solchen schwur ... einen schlichten frevel, d.i. zwey pfund ohn' alle gnade verbessern, auch den lasterstein küssen ...
Datierung: 1604
Fundstelle: SolothurnStR. 211
- Datierung: 1631
Fundstelle: ZWirtFrk. 7 (1865/67) 324
- Datierung: 1653
Fundstelle: FrankenthalMschr. 14 (1906) 4
- Datierung: 1693
Fundstelle: Döpler,Theatr. I 745
- Datierung: 17. Jh.?
Fundstelle: Schuhmann,Scharfrichter 105
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 581
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- in Google Books
- Datierung: 1766
Fundstelle: Moser-Nef,SGallen VI 882
- Belegtext:
kuppler und kupplerinnen ... sind mit anhaenkung des lastersteins offentlich vorzustellen
Datierung: 1788
Fundstelle: KurpfSamml. IV Reg. s.v. Kuppler.
- Fundstelle: Birlinger,AusSchwaben II 488
Lasterstein (II)
Erklärung:
(erhöhter) Stein, der zur Ausstellung und Züchtigung eines Rechtsbrechers dient (mitunter als milderes Strafmittel gegenüber dem Pranger angesehen).
vgl.
Bagstein,
Geige (II),
Haderstein,
Kak (II),
Klapperstein,
Lastersäule,
Schandstein,
Strafstein.
Lasterstein (III)
Erklärung:
Schandtafel.
- Datierung: 1710
Fundstelle: JbHistVk. 1 (1925) 106
Wort danach: Lasterstrafe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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