Lasterstecken
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Stab von 180 cm Länge mit eingebranntem Hoheitszeichen, der vom Rechtsbrecher ständig mitgeführt werden muß, als entehrendes Strafmittel in Basel, insb. bei Schatzgräberei.
Wort danach: Lasterstein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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