Wort davor: Last(en)zahl

Last(en)zoll
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Abgabe nach dem Lasten (I) eines Schiffes.
vgl. Lastgeld (I 1).

Wort danach: Laster

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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