Wort davor: Laßwisse

Laßzins
Wortklasse: Maskulinum

Laßzins (I)
Erklärung: Zins vom Laßgut.

Laßzins (II)
Erklärung: Abgabe für Schankrecht oder für die Erlaubnis, fremdes Bier (I) einführen zu dürfen.

Wort danach: Last

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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