Wort davor: Laßtag
Lassung
Wortklasse: Femininum
Lassung (I)
Erklärung:
Überlassung (auch pfandweise), Verkauf, Auflassung (I), Auftragung,
Belassung eines Gutes.
Lassung (II)
Erklärung:
in Flandern idR. in Verbindung. mit Lehnung: Vieh, Gerätschaften ua., die dem Pächter bei Pachtbeginn vom Eigentümer nach Schätzung
zum Gebrauch überlassen werden, auch das geliehene Geld, vgl. Stallaert II 154, MnlWB. IV 210 und NlWB.
VIII 1 S. 1165f. (ebd. viele Belege).
Lassung (III)
Erklärung:
wie Laßheit.
- Belegtext:
das alle stennde vnd gemain volck im hailigen reyche das ihen, so inen tzu gemelter hilff auffgesetzt, tzu geben gewilligt, vnnd darinn kain geuar oder lassung gepraucht wurde
Datierung: 1495
Region/Autor/Textsorte:
Worms
Fundstelle: Datt 827
Wort danach: Lassungbuch
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