Wort davor: Laßrichter

Laßschaft
Wortklasse: Femininum, auch Maskulinum und Neutrum
sprachliche Erläuterung: vgl. MnlWB. IV 49 und Stallaert II 132.
Wortbildungshinweis: zu Lasse.

Laßschaft (I)
Erklärung: Rechtsgebiet der Lassen, auch einzelnes Laßgut.

Laßschaft (II)
Erklärung: Abgabe v. Laßgut.
Laßschaft (III)
Erklärung: Rechtsverhältnis eines Lassen oder Laßguts.
Laßschaft (IV)
Erklärung: Gebiet oder Rechtsstellung eines Freilassen (II).

Wort danach: Laßschöffe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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