Wort davor: Laßheller

Laßherr, Lassenherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Eigentümer eines oder mehrerer Laßgüter, Gerichtsherr über das Laßgericht.

Wort danach: Laßhof

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten