Wort davor: Laßgeld

Laßgericht, Lassengericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: für Lassen zuständiges Gericht.
vgl. Laßbank, Laßgedinge (I), Laßhof (I).

Wort danach: Lassengerichtsbote

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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