Laßgericht, Lassengericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
für Lassen zuständiges Gericht.
vgl.
Laßbank,
Laßgedinge (I),
Laßhof (I).
Wort danach: Lassengerichtsbote
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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