Wort davor: Laßgedinge
Laßgeld
Wortklasse: Neutrum
Laßgeld (I)
Erklärung:
Geld für Aderlaß.
Laßgeld (I 1)
Erklärung:
als Lohn.
Laßgeld (I 2)
Erklärung:
als Reichnis.
- Datierung: 1421/27
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fränkischer Kurier v. 25. 7. 1927 (an d. Beichtvater u. dessen Helfer)
- Datierung: 1492
Region/Autor/Textsorte:
Schleiz
Fundstelle: Nyström,Schul. 167
[weitere Angaben: an den Schulmeister]
Laßgeld (II)
Erklärung:
Geld f. Freilassung (II 2).
- Belegtext:
wolte ... der mann ... das laßgeld erlegen, alßdann wäre die obrigkeit ihn auf des weibes guth ziehen zu lassen und einen laßbrief zu ertheilen schuldig
Datierung: 1669
Fundstelle: QBauernNdLaus. 29
- Datierung: 1806
Fundstelle: Runde,PrR.4 488
Wort danach: Laßgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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