Lärmennot
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Gefahrenzustand, in dem der Alarm gerechtfertigt ist.
Wortbildungshinweis: zu
Lärm(en) (I).
Wort danach: Lärm(ens)ordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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