Wort davor: Lärenbecheramtsordnung
Lärenbecherrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Abgabe an das Lärenbecheramt.
- Belegtext:
zum fahl er sich ... des khaufs halben mit ime lerndpecher nit vergleichen khundte, oder er lärndpecher das scheff oder züln nicht annemen wolte, so solle meniglich das larnbacher-recht ... bezalen
Datierung: 1585
Fundstelle: NotizBlÖst. 8 (1858) 23
- Belegtext:
wann also ain jeder obgemelts larnbecher-recht bezalt, sol er mit seinem scheff oder züln, zum fahl es der larnbecher ... nicht haben wolt, ... alsdann zu verfueren vnnd zu verkhauffen frey sein
Datierung: 1585
Fundstelle: NotizBlÖst. 8 (1858) 24
- Datierung: 1644
Fundstelle: WienGQ. I 5 S. 275
Wort danach: Lärenbecherrechtsordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten