Wort davor: Lar
Lärenbecher
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Inhaber des Lärenbecheramts in Wien.
sprachliche Erläuterung:
Etym. unklar.
- Belegtext:
auch wellen wir, wer schifftung heerbringet, der soll die mit sambt dem geschier dem lärnpecher anbitten; wo aber der lärnpecher die schifftung vnnd geschier nit khauffen wil, so mag er es dan verkhauffen wem er wil
Datierung: 1354
Fundstelle: NotizBlÖst. 8 (1858) 21
- Datierung: 1517
Fundstelle: NotizBlÖst. 8 (1858) 21
- Datierung: 1585
Fundstelle: NotizBlÖst. 8 (1858) 23
- Datierung: 1644
Fundstelle: WBÖ. II 763
- Datierung: 1701
Fundstelle: CAustr. III 435ff.
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Fundstelle: OberbayrArch. 60 (1915) 195
Wort danach: Lärenbecheramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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