Wort davor: Land(es)zusammenkunft

Land(es)zwang
Wortklasse: Maskulinum

Land(es)zwang (I)
Erklärung: Delikt der Androhung einer Gewalttat, unter Umständen auch diese selbst.
vgl. Austreter, Austretung, Bedroher, Bedrohung (I), Erpressung, Landzwingerei, Land(es)zwingung.

Land(es)zwang (II)
Erklärung: übtr.: rechtswidrige Anrufung (I) eines fremden Gerichts.

Wort danach: Landzwingen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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