Landzöller, Landzöllner
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Einnehmer des 1Landzolls (I).
vgl.
Landzollbediente,
Landzollschließer,
Landzollschreiber.
Wort danach: Landzollordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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