Wort davor: Landzinser

1Landzoll
Wortklasse: Maskulinum

1Landzoll (I)
Erklärung: Warenzoll im Landverkehr, der bei Überschreiten einer Grenze (I 1) oder für die Benutzung einer Straße oder Brücke innerhalb eines Landes (II 1) entrichtet werden muß, auch das Recht auf die Erhebung des Zolls oder die Zolleinkünfte.

1Landzoll (II)
Erklärung: Zollstätte zur Erhebung von 1Landzoll (I).
vgl. Landzollstatt.

Wort danach: 2Landzoll

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