Wort davor: Landweib

Land(es)weibel
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: vor allem in der Schweiz gewählter und vereidigter, dem Landammann oder Landvogt (I 3) unterstellter Amtsweibel einer Landvogtei (I - III), von deren Größe seine Aufgaben abhängen, oft zugleich Gerichtsweibel und vereinzelt mit richterlichen Funktionen betraut; meist als Weibel bezeichnet.
sprachliche Erläuterung: zur Etym. d. Grdw. vgl. Kluge21 844.
vgl. Gerichtsweibel, Landgerichtsdiener.

Wort danach: Landweibelamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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