Wort davor: Landweib
Land(es)weibel
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
vor allem in der Schweiz gewählter und vereidigter, dem Landammann oder Landvogt
(I 3) unterstellter Amtsweibel einer Landvogtei (I - III), von
deren Größe seine Aufgaben abhängen, oft zugleich Gerichtsweibel und vereinzelt mit richterlichen Funktionen betraut; meist als Weibel bezeichnet.
sprachliche Erläuterung:
zur Etym. d. Grdw. vgl. Kluge21 844.
vgl.
Gerichtsweibel,
Landgerichtsdiener.
- Belegtext:
wenn sich ... ein mensch, der in der landgraffschaft verrueft ist, wider in den friden loeset und versuinet wirt, das er wider in die landgraffschaft wandlen mag, der sol einem landweibel ein pfund geben umb den ruoff
Datierung: 1302
Fundstelle: SolothurnRQ. 440
- Datierung: um 1400
Fundstelle: SchwyzLB. 14
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- in Google Books
- Datierung: 1456/1569
Fundstelle: NidwaldenLB. 132
- Datierung: 1463
Fundstelle: VorarlbAgrU. 93
- Datierung: 1470
Fundstelle: FrutigenStatR. 117
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: GlarusGO. 122
- Belegtext:
all pfandungen, die, als ob stat, mit vrloub zu gand, sollen beschechen in der statt durch den weibel vnd sunst niemans, aber vffem land durch si, die landweibel oder der herren
amptlüt vnd ammann, vnder denen die schuldner sind gesessen
Datierung: 1503
Fundstelle: FreiburgÜStB. 25
- Datierung: 1510
Fundstelle: FreiburgÜGBl. 9 (1902) 15
- Datierung: 1514
Fundstelle: AppenzUB. II 2 S. 498
- Belegtext:
der landsweibel sol schweren, ein gemeiner richter zuo sin vnd zuo richten dem armen als dem richen
Datierung: vor 1525
Fundstelle: ObwaldenLB. 10
- Belegtext:
[Übschr.:] vom landtwaibel und gricht
Datierung: 1537
Fundstelle: LBAppenzIR. 79
- Datierung: 1560/64
Fundstelle: ArgauLsch. I 313
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: um 1560
Fundstelle: ArgauLsch. I 272
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1564
Fundstelle: GasterLsch. 52
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 16. Jh.?
Fundstelle: ZSchweizR.2 4 (1885) 167
- Datierung: 1609
Fundstelle: Beeler,LandammGlarus 50
- Datierung: 1615
Fundstelle: GasterLsch. 267
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1616
Fundstelle: WürtVjh.2 17 (1908) 387
- Datierung: 1617
Fundstelle: Stolz,OVorderöstLande 166
- Datierung: 1623
Fundstelle: SchweizId. IX 1545
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1629
Fundstelle: LBAppenzIR. 95
- Datierung: 1644
Fundstelle: ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 121
- Datierung: 1646
Fundstelle: SaanenLschStat. 297
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: wohl Mitte 17. Jh.
Fundstelle: ZSchweizR.2 3 (1884) 342
- Belegtext:
des landt amens unnd lanndt weibels zuo S. eidt
Datierung: 1655
Fundstelle: SaanenLschStat. 310
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1681
Fundstelle: Rickenbacher,StrRSchwyz 13 Anm. 2
- Datierung: 1713/18
Region/Autor/Textsorte:
Graubünden
Fundstelle: ZSchweizR.2 3 (1884) 292
- Belegtext:
solle durch den landweibel und einen der räten maaß und gewicht gefochten ... werden
Datierung: 1734/36
Fundstelle: GasterLsch. 181
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
das malefitz-gerichte ... wird von dem thurgaeuischen land-weibel im namen der thurgaeuischen regierenden orten verbannet
Datierung: 1735
Fundstelle: Leu,RegEidg. 671 Anm. e.
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- Belegtext:
diese drey, land-schreiber, land-ammann und land-weibel werden ... das landvogtey-amt genennet ... der land-weibel [hat d. Aufsicht] ueber die leibeigene
in den gerichten, so unmittelbahr unter der hochheit stehet
Datierung: 1735
Fundstelle: Leu,RegEidg. 675f. Anm. m
[weitere Angaben: ebd. 680 Anm. a]
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- Datierung: 1735
Fundstelle: Leu,RegEidg. 665
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- Belegtext:
land-weibel, eine gerichts person in der Schweitz ... so viel als ein fiscal in peinlichen sachen
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XVI 587
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1738
Fundstelle: GasterLsch. 203
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Datierung: 1744
Fundstelle: LandsbrauchInnerbregenz 31
- Datierung: 1816
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 267
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- Datierung: 1817
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 259
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- Belegtext:
soll der richter oder geschworne landtweibel das gericht lauth urtel offentlich verpannen und ausrüeffen
Fundstelle: JbLiechtenstein 5 (1905) 64
- Region/Autor/Textsorte:
Graubünden
Fundstelle: ZSchweizR.2 4 (1885) 313
Wort danach: Landweibelamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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