Wort davor: Land(es)wehr(e)

Landwehr(es)herr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: für die Landeswehre (IV) zuständiger Ratsherr.

Wort danach: Landwehrung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten