Wort davor: Land(es)vorsteher

Landwacht
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Wachdienst zum Schutz des Landes (II 1) als gemeine Untertanenlast.
vgl. Landhut (I).

Wort danach: Land(es)wachtmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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