Wort davor: Landeswährschaft

Landwahrung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Verteidigung des Landes (II 1) als allgemeine Untertanenlast.
vgl. Land(es)wehr(e) (II).

Wort danach: Land(es)währung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten