Wort davor: Landwahrung

Land(es)währung
Wortklasse: Femininum

Land(es)währung (I)
Erklärung: im weiteren Sinn: das handelsübliche, als zuverlässig anerkannte Zahlungsmittel in einem Land (II 1), selten: Vieh oder Landesprodukte, meist: Handelsmünze, als solche auch verschiedentlich Reichswährung, in Nürnberg im Unterschied zu Stadtwährung der minderhaltige, im Reich umlaufende rheinische Goldgulden; im engeren Sinn: Territorialmünze bestimmten Fußes mit Umlaufzwang; auch Münzwert.
vgl. Land(es)währ(e) (I), Landeswährschaft (II).

Land(es)währung (II)
Erklärung: wie Landeswähre (II).
Land(es)währung (III)
Erklärung: die in einem Land (II 1) durch gesetzl. Bestimmungen gewährleistete Beschaffenheit von Ware oder Arbeit.

Wort danach: Landwaisengericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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