Wort davor: Land(es)währ(e)
Landeswährde
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
wie Landesgewährde (II).
- Belegtext:
haben ... raeth u. burger ... beschlossen, das ein decennium oder zehen jahr fuir ein landtswerth gehalten, und innerthalb solchen termin ein jeder sein ansprach forderen, oder
aber niemant umb uneröffnete sachen daruiber weder red, noch antwort geben, werden solle
Datierung: 1585
Region/Autor/Textsorte:
Solothurn
Fundstelle: Brinckmeier II 16
Faksimile
Wort danach: Landwahrheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten