Landvogtskür
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
vom Landvogt (I 2) bestimmte Mitglieder des abgehenden Stadtrates, die in den neuen, von der Bürgerschaft gewählten Rat übernommen werden.
Wortbildungshinweis: zu
1Kür (B IV 2).
Wort danach: landvögtlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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