Landvogteiamt
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
in einigen obd. Territorien belegt; Verwaltungs- und besonders Gerichtsbehörde unter einem Landvogt (I); personifiziert: Beamtenschaft.
vgl.
Landvogtei (II),
Landvogt(s)amt (II).
Wort danach: Landvogteidorf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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