Wort davor: Landesverweis
Land(es)verweisung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
(zeitlich begrenzte oder unbegrenzte) Ausweisung aus einem Territorium unter Verlust der Rechte in der Gemeinschaft.
vgl.
Abschaffung (II),
Ausschmeißung,
1Landacht,
Land(es)räumung (II).
- Belegtext:
wann einer ahne gewaldt ein jungfrau ... schwecht ... ist er [der schwecher] aber ein schlechter, gemeiner man, so wurdt er am leib mit verschickhung oder landtsvorweysung gestraft
Datierung: 1563
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 311
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. V 233
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann iemands, derer ursachen, daß er in unsern aemtern oder gerichten, so uns ohne mittel zustehen, so viel verbrochen, daß ihme mit- oder ohne staupenschlagen, die ewige oder zeitliche landes-verweisung
durch unsere schoeppenstuehle zugesprochen wird, dieselbige soll aller unserer landen verwiesen, und auch sein uhrphed darauf begriffen ... werden
Datierung: 1572
Fundstelle: CAug. I 130
[weitere Angaben: ebd. 134]
- Datierung: 1584
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: Sehling,EvKO. IV 137
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1593
Region/Autor/Textsorte:
Leipzig
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 6 (1885) 188
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1597
Region/Autor/Textsorte:
Hadeln
Fundstelle: HadelnPriv. 149
Faksimile
- Datierung: 1608
Region/Autor/Textsorte:
Offenburg
Fundstelle: Leiser,Strafgerichtsb. 159
- Belegtext:
[wegen unterlassener Hilfeleistung b. Mord] wird sie ... mit zeitlicher landesverweisung in straff genommen
Datierung: 1613
Fundstelle: Carpzov,PractNov. I 53
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Fundstelle: BadLR. 1622 Bl. 6v
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
ohnehliche beiläger und hurerei wird mit thurm und im rückfall mit landesverweißung gestrafft
Datierung: 1625
Fundstelle: FreibDiözArch. 27 (1899) 324
- Datierung: 1636
Fundstelle: CCHolsat. I 209
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1637
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 508
Faksimile
- Belegtext:
sollen solche ... wahrsager ... mit staupenschlaegen und landesverweisung gestraft werden
Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 399
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 676
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
landsverweisung. ausser uns, und unserer lands-fuerstlichen regierung kan kein land-gericht einem ubelthaeter das land, sondern allein das land-gericht, stadt- oder burgfrieden verweisen
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) 682
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1661
Fundstelle: CAug. I 1139
- Datierung: 1666?
Fundstelle: Mevius,MecklLREntw. 859
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 1668
Fundstelle: RAbsch. IV 57
Faksimile
- Datierung: 1678
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 721
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
was massen von unterschiedlichen unsern beambten und gerichtshaltern bey verweisung der delinqventen ... fast laeßig verfahren worden, indem sie den land- oder gerichts-knecht nur allein mit ihnen gehen,
und diesen mehrmahls nur von ferne bey funfftzig und mehr schritten ihnen folgen lassen, und also dadurch die ihnen zuerkante landes-verweisung vor sich und eigenmaechtig in eine landes-raeumung verwandelt
Datierung: 1688
Fundstelle: GothaGO. 200
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1691
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 198
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 19
- Belegtext:
relegation und land- stadt- oder ambts-verweisung, welche keiner, der nur simplicem jurisdictionem hat, erkennen kan, und infamiret diese straffe alsdann erst, wann das delictum famos ist
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 813
- Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. S. 95
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1721
Fundstelle: Struve,PfälzKHist. 801
- Datierung: 1726
Fundstelle: BrschwLO. II 708
- Datierung: 1741
Fundstelle: Flurschütz,Würzb. 38 Anm. 128
- Datierung: 1744
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 338
- Datierung: 1749
Fundstelle: CCMarch. IV. Cont. 160
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
soll ... die betheiligung an der verbreitung ... falscher muenzen ... nach maßgabe der menge der in vertrieb gesetzten falschen muenzen, mit leibes-strafe, staupenschlag und ewiger landesverweisung belegt werden
Datierung: 1750
Fundstelle: Scotti,Sayn 718
- Datierung: 1751
Fundstelle: CJBavCrim. 4
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die landes-verweisung geschiehet entweder auf ewig, so lang nehmlich der verwiesene sich am leben befindet: oder aber nur auf ein gewisse zeit: und diese wird ueber zehen jahr
nicht erstrecket. ueberhaupt aber kan diese strafe keiner, der nur die nieder-gerichtsbarkeit hat, erkennen: sondern allein der, dem die ober- und hals-gerichte zustehen
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 2046
- Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 671
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
die der strafe des staupenschlages anklebende ewige landesverweisung ist ... abgeschaft
Datierung: 1776
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. II 410
- Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 134
Faksimile
- Belegtext:
mit der landesverweisung, besonders, wenn sie mit dem staupbesem verknuepfet seyn sollte, [ist] der verlust aller buergerlichen rechte verbunden
Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 136
Faksimile
- Belegtext:
auf das abtreiben der leibesfrucht wird nach eingehohltem rathe der rechtsgelehrten, wenn sie noch nicht lebend gewesen, die strafe des staubbesens und der landesverweisung erkannt
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 50
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
statt der landesverweisung ... zuchthausstrafe
Datierung: 1788
Fundstelle: AltenburgSamml. III 466
- Datierung: 1804
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 459
Faksimile
- in Google Books
- Datierung: 1806
Fundstelle: Reyscher,Ges. IX 73
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
eine lebenslaengliche arreststrafe oder bestaendige landesverweisung, in welche der eine ehegatte durch uibelthaten verfaellt, ist ein grund der ehescheidung
Datierung: 1806
Fundstelle: Roman,BadKirchR. 271
- Datierung: 1818
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 1 S. 161
Wort danach: Land(es)verweisungsstrafe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten