Wort davor: Land(es)verschwörung

Land(es)vertrag
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: Bestw. auch im Pl. belegt (1783).

Land(es)vertrag (I)
Erklärung: Vertrag zwischen dem Landesherrn (I) und den Landesständen über die Verfassung und über bestimmte in einem Land (II 1) geltende Rechte.
vgl. Land(es)freiheit, Land(es)grundgesetz, Land(es)verfassung.

Land(es)vertrag (II)
Erklärung: sich aufe. Land (II 1) beziehender Vertrag.

Wort danach: Land(es)verwalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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