Landverkäuferei
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
verbotenes Aufkaufen von Waren auf dem Lande oder an Land (I 2) vor Eröffnung des Marktes.
vgl.
Land(es)kauf (III),
Land(es)käuferei.
Wort danach: Land(es)verordnete
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