Wort davor: Landverbietung
Land(es)verbot
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Verbot, ein Land (II 1) zu betreten oder sich darin aufzuhalten.
- Belegtext:
wirdt einer verweist vnd helt das landt verbott nicht, sondern wirdt wider begriffen ... so sol der proffoß von stund an den ersten morgen der kompt durch den hauptmann vnd samptlichen befelchhaber ein standrecht bestellen
Fundstelle: Jungkhanss,KriegsO. (Köln 1590) O IVv
- Belegtext:
landesverbot, wodurch fremden, welche sich in ein land begeben, der eintritt oder aufenthalt in demselben untersagt wird
Datierung: 1804
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 461
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Wort danach: Land(es)vereinigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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