Wort davor: Landesumschlag

Ländung
Wortklasse: Femininum

Ländung (I)
Erklärung: in Trier der, entsprechend dem Stapelrecht, zwingend vorgeschriebene, befristete Aufenthalt fremder, auf dem Wasserweg reisender Kaufleute zur Feilbietung ihrer Waren.
vgl. länden (I 1).

Ländung (II)
Erklärung: Landvermessung.

Wort danach: Landesunrat

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