Wort davor: Landtagseinwilligung

landtagen
Wortklasse: Verb, auch subst. Infinitiv

landtagen (I)
Erklärung: zu Gericht sitzen, aburteilen.
Wortbildungshinweis: zu Land(es)tag (I).

landtagen (II)
Erklärung: beschließen.
Wortbildungshinweis: zu Land(es)tag (IV).
landtagen (III)
Erklärung: einen Landestag (IV) abhalten.

Wort danach: Landtagsgeschäft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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