Wort davor: Landtagseinwilligung
landtagen
Wortklasse: Verb, auch subst. Infinitiv
landtagen (I)
Erklärung:
zu Gericht sitzen, aburteilen.
Wortbildungshinweis: zu
Land(es)tag (I).
- Belegtext:
todschleg, so man ... nach der grafschafft bruch und recht gelandtagott
Datierung: 1537
Fundstelle: SchweizId. XII 914
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
wo sich aber ein todschlag begäbe, sol nach gewönlichem bruch von vns, als den obern gwalt, durch landtagen geuertiget werden
Datierung: 1548
Fundstelle: ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 57
landtagen (II)
Erklärung:
beschließen.
Wortbildungshinweis: zu
Land(es)tag (IV).
landtagen (III)
Erklärung:
einen Landestag (IV) abhalten.
Wort danach: Landtagsgeschäft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten