Wort davor: landtäflich

Land(es)tag
Wortklasse: Maskulinum

Land(es)tag (I)
Erklärung: Gerichtstag des Landesgerichts (I), an dem Recht gesprochen oder gewiesen oder ein Urteil vollstreckt wird und andere Rechtshandlungen vorgenommen werden.

Land(es)tag (II)
Erklärung: das Recht, einen Landestag (I) abzuhalten.
Land(es)tag (III)
Erklärung: Landfriedenstag, 'Versammlung derer, die über den Landfrieden gesetzt sind' ForschTirol 5 (1908) 218.
Land(es)tag (IV)
Erklärung: idR. durch den Landesherrn (I) berufene Versammlung der Landesstände insb. zum Zweck außerordentlicher Steuerbewilligungen.
Sachhinweis: HRG.1 II 1582ff.
Land(es)tag (V)
Erklärung: übtr.: Zusammenritt und Beratung aufständischer Bauern.
Land(es)tag (VI)
Erklärung: die alle drei Jahre stattfindende Generalversammlung der über 21 Jahre alten Juden des Hochstifts Paderborn.
Land(es)tag (VII)
Erklärung: sprichwörtlich.

Wort danach: Landtagsabhandlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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