Wort davor: Landsyndikus
Landtafel
Wortklasse: Femininum
Landtafel (I)
Erklärung:
Grundbuch (zunächst nur) für landständische Liegenschaften.
vgl.
Buch (II 2),
Gedenkquatern,
Gültbuch,
Hauptbuch,
Kaufquatern,
Land(es)matrikel (I),
Matrikel,
Ritterzettel,
Stadtbuch.
Sachhinweis:
HRG.1 II 1590ff.
- Belegtext:
wir ... geluben dieselben guet ... czv dem nesten lantgesprech, daz in dem lande czv M. wird, ob die lanttauel offen wiert, ous schreiben vnd ous legen vnd den ... pruedern ... vnd irn erben in die lanttafel inschreiben
Datierung: 1368
Fundstelle: CDMorav. X 30
- Belegtext:
ist das ein man hat ein frey erbe auf dem lande vnd vorkaufft das selbe in der lanthtafel
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Prag(Rößler) 82
- Belegtext:
haben sie den cheinerley beweysung, es sey lanthtafel odir andir beweysung, das sullen sie vor dem rate weysen
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Prag(Rößler) 82
- Belegtext:
und also schier di lanttafeln offen weren, gelob wier di ... guter in einlegen und einschreiben mit unser aigen mie und zerung
Datierung: 1410
Fundstelle: CDMorav. XIV 151
- Datierung: vor 1416
Fundstelle: IglauOberhof 193
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1425
Fundstelle: HohenfurtUB. 259
- Belegtext:
ist ein rechtspruch gescheen und in dy lobliche landtafel eingeschriben
Datierung: 1497
Fundstelle: ElbogenChr. 42
- Datierung: 1499
Fundstelle: Schöttgen-Kreysig II 69
- Datierung: 1517
Fundstelle: SchlesLehnsUrk. I 263
- Datierung: 1521
Fundstelle: FreibergUB. I 474
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
das die stennd die vertrag vmb die furstenthumb O. vnnd R. bewilligt haben, vnnd sôllichs in die khonigklich lanndtafel eingeschribenn worden sein soll
Datierung: 1530
Fundstelle: RTAugsbUB. II 322
- Datierung: 1538
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. II 66
- Belegtext:
compactata, so in die landttaffel eingeleibt
Datierung: 1547
Fundstelle: QBöhmBrüder 77
- Datierung: 1572
Fundstelle: Demel 250
- Datierung: 1577
Fundstelle: Zivier,SchlesBgw. 248
- Datierung: 1620
Fundstelle: Span,Bergurthel 10
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1623/48
Fundstelle: SchriesheimW. 258
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die über land-gütter getroffene käuff, bey der land-taffel eingeschrieben werden müssen
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 29
- Datierung: 1628
Fundstelle: Brinckmeier II 17
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- Datierung: 1696
Fundstelle: KrummauClarissUB. 358
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Belegtext:
alle verbrifft- und unverbriffte activschulden, praetensiones und forderungen, obligationes und schuldbrieffe, ob selbige gleich auf liegende gründe und gütter verschrieben ... auch der ... landtaffl
einverleibt und für immobilien zu achten weren
Datierung: 1696
Fundstelle: KrummauClarissUB. 361
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- Datierung: 1698
Fundstelle: Span,Bergsp. 34
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 85
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1756
Fundstelle: CMax. IV 7 § 28
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die land-tafel zu Prag ... ist ein authentisches buch, in welches alle acta publica, priuilegia des koenigreichs, koenigliche reverse, desgleichen so wohl der geistlichen als
weltlichen getauschte und verkaufte, auch verfreymarkte staedte, schloesser, sitze, doerfer, hoefe und alle andere gueter auserhalb des ackerbaues, so man unter dem zins hingiebt, eingeschrieben werden
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 2055
- Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 442
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1774
Fundstelle: Wagner,Civilbeamte I 33
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 223
- Belegtext:
wo so genannte landtafeln, stadt- oder grundbuecher, oder andere dergleichen oeffentliche register eingefuehrt sind, wird der rechtmaeßige besitz eines dinglichen rechtes auf
unbewegliche sachen nur durch die ordentliche eintragung in diese oeffentlichen buecher erlangt
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 321
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1829
Fundstelle: Puchta,Justizämter I 231
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Landtafel (II)
Erklärung:
Vermögensverzeichnis.
- Belegtext:
in dem fuerstenthum K. von hoher lands-obrigkeit wegen ... in dem jahr 1738. ein universal-schuldbuch oder sogenannte land-tafel errichtet ... in welcher landtafel das vermoegen
aller in dem land begueterten unterthanen ... entworfen ist, daß ein jeder ... erfahren koenne, ob, und wieviel er diesem oder jenem ... borgen moege
Datierung: 1768
Samml. im Herzogthum Wirtemberg einzeln ergangener Verordnungen ... von J.F.M. Kapff (Tübingen 1800) 68
Landtafel (III)
Erklärung:
Rechtsaufzeichnung in einem Landesgericht (I).
Landtafel (IV)
Erklärung:
Amt, das die Landtafel (I) führt und über landtafelfähige Güter Recht spricht.
Landtafel (V)
Erklärung:
topographische Karte eines Landes (II 1).
Wort danach: Landtafelgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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