Wort davor: Landtagskonvokation

landtagsmäßig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: zur Teilnahme an Landestagen (IV) berechtigt und verpflichtet.

Wort danach: Landtagsmitglied

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten