Wort davor: Landtagskonvokation
landtagsmäßig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
zur Teilnahme an Landestagen (IV) berechtigt und verpflichtet.
- Datierung: vor 1687 od. 1699?
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 571
- Belegtext:
[d.] im hochstift ... Münster ... sich befindenden adelichen häuser, so ... für landtagsmässig erkand und angenomen worden
Datierung: 1700
Fundstelle: Nieberding,GeschMünster III 188
- Datierung: 1744
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 786
Wort danach: Landtagsmitglied
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten