Landtagsgeschäft
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
von einem Landestag (IV) zu behandelnde Angelegenheit.
vgl.
Land(es)geschäft (I).
Wort danach: Landtagehaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten