Wort davor: Landtagsabhandlung

Landtag(s)abschied
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: das schriftlich niedergelegte Ergebnis der auf einem Landestag (IV) geführten Verhandlungen, das mit Unterschrift und Siegel beider Seiten durch die landesfürstliche Publizierung Rechtskraft erhält.
vgl. Landtagsabhandlung, Landtag(s)beschluß, Landtagskompaktat, Landtagskonstitution, Landtagsresolution, Landtag(s)rezeß, Landtag(s)schluß, Landtagsverabschiedung.

Wort danach: Landtagsakte

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