Wort davor: Landtagsabhandlung
Landtag(s)abschied
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
das schriftlich niedergelegte Ergebnis der auf einem Landestag (IV) geführten Verhandlungen, das mit Unterschrift und
Siegel beider Seiten durch die landesfürstliche Publizierung Rechtskraft erhält.
vgl.
Landtagsabhandlung,
Landtag(s)beschluß,
Landtagskompaktat,
Landtagskonstitution,
Landtagsresolution,
Landtag(s)rezeß,
Landtag(s)schluß,
Landtagsverabschiedung.
- Datierung: 1529
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: Blickle,Landschaften 59
- Belegtext:
ihre privilegia, recht und gerechtigkeiten, landtagsabschied und dergleichen
Datierung: 1593
Fundstelle: WürtLTA.2 I 33
- Datierung: 1594
A. Brunner, D. Vorarlberger Landstände ... (1929) 139
- Datierung: 1603
Region/Autor/Textsorte:
Niedersachsen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 2 S. 890
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1606
Fundstelle: ActaBrandenb. II 85
- Belegtext:
bevehlen wir auch, daß vnserer landtschafft privilegien vnd freyheiten, noch auch den auffgerichten landtagsabschiden zuwider, niemand nichts fuernemme
Datierung: 1621
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 884
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die landschaffts-verfassung beruhet ... auf ihren landtags-abschieden
Datierung: 1635
Region/Autor/Textsorte:
Anhalt
Fundstelle: Schulze,Hausg. I 38
- Datierung: 1652
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. IV 553
- Datierung: 1663
Fundstelle: BrschwLO. II 248
- Belegtext:
eroeffnung und publication dero obrigkeitlichen land-tags-abschiedes
Datierung: 1690
Fundstelle: Brenneysen,OstfriesHist. II 1019
- Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 318
- Belegtext:
so weit man ueber denen vorgekommenen materien einig wird, machet man einen ordentlichen schluß an dem land-tag ... meistens durch einen formlichen land-tags-abschid, welcher
das wesentliche aller land-tags-handlungen enthaelt
Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 1511
- Datierung: 1783
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. II 159
- Belegtext:
vormals wurden alle auf einem landtage genommene beschluesse in einem landtagsabschiede zusammengefaßt und unter landesherrlicher autoritaet publiciret, seit 1686 aber ... [werden] die abgemachten sachen ... durch patente der koenigl. regierung bekannt gemacht
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 360
- Belegtext:
der landtagsabschied ist diejenige urkunde, worin alle auf dem landtage gefaßten beschließungen verzeichnet und mit dem siegel und der unterschrift der interessenten beglaubigt
werden. das concept zu dieser urkunde laeßt der landesherr verfertigen, die urkunde selbst wird auch im namen des landesherrn abgefaßt und publicirt
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 259
- Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 393
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1818
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 1 S. 37
Wort danach: Landtagsakte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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