landtäflich
Wortklasse: Adjektiv und Adverb
sprachliche Erläuterung:
auch ohne Umlaut.
landtäflich (I)
Erklärung:
in der Landtafel (I) eingetragen bzw. eintragbar.
Wort danach: Land(es)tag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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