Wort davor: Landsühne
Landsyndikus
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
hoher landständischer Beamter.
sprachliche Erläuterung:
auch Landes-.
- Datierung: 1574
Fundstelle: ArchivarHistoriker 309
[weitere Angaben: urk.?]
- Datierung: 1651
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 23
- Belegtext:
selbiger landsyndicus in landessachen ... auff den reichs tag verschicket worden [ist]
Datierung: 1667
Fundstelle: Moser,MusikerGen. 89
- Datierung: 1698
Fundstelle: CCMarch. IV 5 Sp. 171
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1702
Fundstelle: Greverus,GMecklJagdr. 64
[weitere Angaben: urk.?]
- Belegtext:
zu denen landschaffts-affaires ... ist des land-syndici gegenwart noethig
Datierung: 1712
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 175
- Datierung: 1719
Fundstelle: Mayer,NÖStändearchiv 163 Anm. 2
- Datierung: 1720
Fundstelle: Bohlen,Bohlen II 327
Faksimile
- Datierung: 1731
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. V 1 S. 205
- Belegtext:
der landsyndikus ist zwar der gemeinschaftliche redner und schriftsteller beyder staendischen korporum, besonders aber doch bey der ritterschaft angestellet, bey der er das protokoll
fuehret, alle schriftliche aufsaetze abfasset und das archiv unter seiner aufsicht hat
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 350. ebd. 362
- Belegtext:
haben beyde korpora [des Landtags] ihre schluesse gefast, so kommuniciren sie mit einander darueber; sind beyde gleicher meynung, so entsteht ein landesschluß, den der landsyndikus
mit beygefuegten gruenden schriftlich abfasset und einige abgeordnete aus den staenden der koenigl. regierung uebergeben
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 359
Wort danach: Landtafel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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