Wort davor: Landstraße

Landstraßengericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: die der Landesobrigkeit zustehende peinliche Gerichtsbarkeit bei Bruch des Straßenfriedens.

Wort danach: landstreichend

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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