Wort davor: Landstörzer

Land(es)strafe
Wortklasse: Femininum

Land(es)strafe (I)
Erklärung: im Land (II 1) übliche Strafe.

Land(es)strafe (II)
Erklärung: unabwendbares, das ganze Land wie eine Strafe treffendes unglückliches Ereignis, auch als Leistungsverweigerungsgrund.
vgl. Land(es)gebrest(en), 1Not (II).

Wort danach: Landstraße

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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