Wort davor: Land(es)siegel
Landsiegler
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Beamter, der das Landessiegel führt.
- Datierung: 1454
Fundstelle: Indersdorf I 338
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- Belegtext:
folgendes hat der landschreiber zu schreiben und der landsiegler zu siegeln. 1mo. rechtlich verhoerte kundschaften: 2do. suppliquen, oder vorbitten: 3tio nach genommenen genugsamen
vorsorgen, die wuerdigungen: 4to. unbesiegelt bleibende beilbriefe, nicht aber kaufbriefe, die auf Luzern ... zu fertigen gehoeren: 5to. urtheile niedrer richter
Datierung: Anf. 17. Jh.
J .X. Schnider v. Wartensee, Gesch. d. Entlibucher I (Luzern 1781) 88
- Datierung: 1653
Fundstelle: SchweizId. VII 506
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Landsilber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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