Wort davor: Landsiedelsweise
landsiedelsweise
Wortklasse: Adverb
Erklärung:
nach Art des Landsiedelsrechts.
sprachliche Erläuterung:
auch -siedeln-.
- Belegtext:
elff malder korn geldes ... jerliches gulde ... die wir ... von vnsserm hoff ... ab wir darauff sitzen landsiedeln witz vnd von alle dem guette das in dem hoff gehort oder welchs
landsiedel vff den ... hoff vnd vff dem guett das darin gehort sitzet, geben ... sollen
Datierung: 1338
J .A. Kopp, De jure pignorandi conventionali apud veteres Germanos ... (Frankfurt 1735) 55
- Belegtext:
daß der landsiedel ... von denen ihm landsiedelsweiße eingegebenen aeckern, wiesen, garten, haeusern, muehlen u.d.g. seinen pachtzinß ... entrichten muß
Datierung: 1769
Fundstelle: Lennep,LandsiedelR. 395
Wort danach: Landsiedler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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