Wort davor: Landsiedelmannsrecht

Landsiedel(s)recht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gesamtheit der für die Landsiedelsleihe geltenden rechtlichen Bestimmungen.
sprachliche Erläuterung: auch -siedeln.
Sachhinweis: HRG.1 II 1570ff.

Wort danach: Landsiedelschaft

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